Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2008 - 5 Sa 43/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Anwesenheit an Bord, Arbeitszeit, Arkona, Bereitschaftsdienst
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Ordnungsgemäße Abrechnung aller der Vergütungspflicht eines als Leitender Ingenieur auf einem Mehrzweckschiff Tätigen unterliegenden Stunden durch die Bundesrepublik Deutschland als Arbeitgeberin; Voraussetzungen für das Ableisten von Bereitschaftsdienst; Alkoholverbot ...
- Judicialis
TVöD § 7 Abs. 3; ; TVöD-BT-V Bund § 47 Nr. 3 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete Vergütungsklage des leitenden Ingenieurs auf einem Mehrzweckschiff zur Entlohnung ständiger Anwesenheit an Bord als Bereitschaftsdienst - keine Anordnung von Bereitschaftsdienst durch faktischen Anwesenheitszwang auf hoher See
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anuschek-nord.de (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Hinweis: Teil einer Urteilssammlung (Quelle)
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 13.12.2006 - 4 Ca 227/06
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2008 - 5 Sa 43/07
- BAG, 28.05.2009 - 6 AZR 141/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 14.10.1993 - 6 AZR 221/92
Anordnung der Anwesenheit an Bord - Verlassen eines Schiffes bei Nichtanordnung …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2008 - 5 Sa 43/07
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 14.10.1993 (6 AZR 221/92, nicht amtlich veröffentlicht) könne auf den vorliegenden Fall nicht angewendet werden.Das BAG hat es bereits in der Entscheidung vom 14.10.1993 (6 AZR 221/92) zur alten Tariflage, die sich in ihrem Regelungsgehalt durch die Aufnahme in den TVöD jedoch nicht geändert hat, abgelehnt, aus dem faktischen Zwang, die Zeit außerhalb der Arbeitszeit an Bord zu verbringen, auf eine konkludente Anordnung der Anwesenheit an Bord zu schließen.
- BAG, 28.05.2009 - 6 AZR 141/08
Arbeitsvergütung - Anordnung der Anwesenheit an Bord eines Schiffes
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Januar 2008 - 5 Sa 43/07 - wird zurückgewiesen.